PEGIDA warnen vor ihr, Politiker warnen auch vor ihr, und Journalisten auch immer wieder und vor allem sehr eindringlich. Aber wer ist denn eigentlich diese Scharia? Handelt es sich um eine Währung, die den Euro ersetzen soll? Oder handelt es sich um eine arabische „Snowden“, die niemand hier haben will? Oder warum sonst gibt es den Slogan „Maria statt Scharia“? Oder gar um eine Seuche? Haha, ja Seuche, da freuen sich jetzt bestimmt die eindringlichsten Warner vor der Scharia.

Aber all das ist tatsächlich nicht Scharia. Scharia ist weder eine Währung, noch eine arabische Whistleblowerin, noch eine Krankheit. Das steht zweifelsfrei fest. Aber wenn sie all das nicht ist, was ist sie denn nun?

Scharia ist ein arabisches Wort. Es bedeutet so viel wie Rechtssystem, Recht oder vielleicht auch Gesetz oder Gesetzesordnung. Insofern kann man die Gesamtheit der deutschen Gesetze wohl als Scharia bezeichnen. So rein von der arabischen Bedeutung her. Somit wäre das Grundgesetz Teil dieser umfassenden Scharia. Also gibt es in Deutschland bereits eine Scharia. Hm, warum warnen dann alle vor deren Einführung?

Achja, da war noch was mit Islam und so. Genau, im Islam gibt es wohl auch eine Scharia. Übel, übel. Was fällt den Muslimen ein, auch eine Scharia zu haben und diese hier einführen zu wollen, und die deutsche Scharia abschaffen zu wollen? So etwas gehört sich nicht, schlimm genug, dass diese Muslime überhaupt in Deutschland leben, dass sie dann noch ihre eigene Scharia mitbringen wollen.

Aber eigentlich ist doch die deutsche Scharia sehr fest und sicher, sodass sie nicht so einfach abgeschafft bzw. ersetzt werden kann, wovor dann diese Angst und diese Panikmache? Besteht eine Gefahr der Abschaffung der deutschen Scharia tatsächlich? Und ist die islamische Scharia wirklich so gefährlich wie behauptet? Kann ein Muslim sich in Deutschland an die deutsche und auch an die islamische Scharia halten?

Nein, es besteht überhaupt keine Gefahr der Ersetzung der deutschen Scharia durch die islamische. Das ist völlig unrealistisch, und nichts weiter als billigste Panikmache auf dem Rücken einer Minderheit, die es bisher nicht mal gebacken bekommt eine konkurrenzfähige politische Partei aufzustellen, noch dafür sorgen kann, dass der Islam bzw. die verschiedenen Rechtsschulen des Islam als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt werden.

Nein, die islamische Scharia ist nicht so gefährlich wie behauptet. Es wird nämlich versucht zu suggerieren, dass es in der islamischen Scharia lediglich ein geregeltes Rechtsgebiet gibt, nämlich das Strafrecht, und hier auch nur eine handvoll Tatbestände, und letztlich auch nur zwei oder drei verschiedene Arten der Strafe. Aber die Scharia, das aus islamischer Sicht, göttliche Gesetz, das sich aus dem edlen Qur’an und der Sunnah der Propheten und seiner Ahul Bait ableitet, umfasst nicht nur das Strafrecht, sondern auch das öffentliche Recht (Völkerrecht, Staatsrecht, Verwaltungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht etc.), das Privatrecht (Recht zwischen Privatpersonen (Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht etc.); privates Wirtschaftsrecht) und zusätzlich hierzu auch spirituelles Recht (rituelle Pflichten, z.B. die Pflicht der Gebete, des Fastens, Hijab, also Kopftuchpflicht; rituelle Verbote, z.B. Alkoholverbot; rituelle Vorschriften zu Reinheiten, Unreinheiten) bzw. ethische Grundprinzipien (Menschenrechte und Menschenpflichten) , die die Rechtsordnung stützen, aber auch einen eigenen Bereich bilden. Die islamische Scharia umfasst also im Vergleich zur deutschen Scharia nicht nur das Recht des öffentlichen Lebens, sondern auch das Recht des Privatlebens, sogar das Recht über die eigene Seele. Die islamische Scharia beachtet also sowohl materielle als auch immaterielle, gar metaphysische Dimensionen des Daseins. Natürlich gibt es noch mehr gravierende Unterschiede zwischen den beiden Rechtssystemen, aber es gibt auch mehr Gemeinsamkeiten als man denken mag. Nur das ist jetzt hier nicht das Thema.

Die Scharia kann aus schiitischer Sicht nur in einem Staat zur staatlichen Rechtsordnung werden, wenn in der Verborgenheit des 12. Imams, Imam Mahdi (möge Gott seine Rückkehr beschleunigen), die absolute Mehrheit des Volkes sich hierfür entscheidet, wobei es selbst unter Schiiten in den Details bezüglich einer islamischen Regierung wichtige Unterschiede gibt. D.h. sie kann einem Volk nicht aufgezwungen werden. Und selbst wenn dies in der Geschichte der Muslime sehr oft im Namen von selbsternannten „Kalifen“ geschehen ist, oder heute z.B. durch Könige und andere arabische Diktatoren, die die Scharia bzw. Teile hiervon als Instrument zur Unterdrückung des eigenen Volkes missbrauchen (z. B. Saudi-Arabien; ISIS ist ein anderes Thema),  so werden diese Verbrechen nicht zu einer islamischen Norm. Aber das ist ja ohnehin die übliche aber falsche Verfahrensweise – einer Religion die Verbrechen seiner vermeintlichen Anhänger zuzuschreiben.

Zur letzten Frage: Ja, ein in Deutschland lebender Muslim kann sich sowohl an die deutsche Scharia als auch an die islamsche Scharia halten, und dies vor allem weil die islamische Scharia ihm dies gebietet. Da können sich sog. Salafisten, aber auch bestimmte Politiker und Medienmacher noch 1000 Mal auf den Kopf stellen. Die Scharia wird in Teilen bereits seit Jahrhunderten in Deutschland praktiziert, denn Muslime gibt es nicht erst seit der Ankunft der ersten türkischen Gastarbeiter in Deutschland in den 1960er Jahren, sondern es gab sie bereits lange vorher, wohl seit dem 18. Jahrhundert um genau zu sein (wobei sich hier eigentlich nicht mehr die Frage stellen sollte, ob der Islam zu Deutschland gehöre). Muslime, die hier leben, gläubig sind und auch ihre Religion praktizieren, praktizieren eigentlich nichts anderes als die islamische Scharia. Sie befolgen in ihrem religiösen Leben also einen Teil der Scharia, nämlich vor allem den Teil, der das Privatleben regelt. Nicht wirklich viel mehr, aber auch nicht weniger.

Gibt es hiernach Grund zur Sorge für die deutsche Scharia? Aus meiner Sicht mit Sicherheit nicht.

Euer Ali

2 Gedanken zu “Wer ist eigentlich diese Scharia, vor der alle so eindringlich warnen?

  1. Indem in der BRD Muslime im Rahmen der dort geltenden Gesetze und der im GG verankerten Rechte sich rituell reinigen, beten, fasten, die Zakat entrichten, Kaufgeschäfte tätigen, nach islamischem Ritus Ehen schließen, ihre Jungen beschneiden lassen, ihr Vermögen vererben usw. werden die größten Teile der islamischen Schari´a weitestgehend bereits praktiziert. Die Reduzierung der islamischen Schari´a auf das Strafrecht, das außerhalb einer islamischen Ordnung gar nicht zur Anwendung kommen kann zeugt von den Früchten der jahrzehntelangen Desinformation und Verhetzung der nichtmuslimischen Mehrheitsbevölkerung.

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  2. In einer Website taucht manchmal ein Bild mit einer blonden Frau in rotem Kleid auf, die entsetzt blickt und die Arme abwehrend von sich streckt. Darunter steht „Scharia“ ohne weitere Erklärung. Will diese Frau sich gegen die „Scharia“ wehren, oder ist sie selbst die personifizierte Scharia, die sich gegen all die Anfeindungen wehrt? Als Muslim könnte ich eher letzteres annehmen.
    Übrigens trägt die 45. Sure mit dem Namen al-Dschāthiya auch den alternativen Namen „Sūra asch-Scharī´a“, da in ihr die einzige Stelle im Koran ist, an der dieses Wort vorkommt: „Hierauf haben Wir dich auf eine Richtung (oder: einen Weg = scharī´a) in der Angelegenheit (der Religion) festgelegt. So folge ihr und folge nicht den Neigungen derjenigen, die nicht Bescheid wissen.“ [45, 18] Tja, was für eine Person ist nun eigentlich diese Dame namens „Scharī´a“?

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